Zweckentfremdungsverbot in Bayern erhalten
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Andreas Lotte |
Antrag:
Die Landeshauptstadt München fordert den Bayerischen Landtag auf, die Verlängerung des bis 2013 befristeten Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) zu beschließen.
Begründung:
In der Landeshauptstadt München ist die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Das Wegfallen des Zweckentfremdungsverbots hätte für den Wohnungsmarkt in München fatale Folgen. Nach Satzung darf in der Landeshauptstadt München Wohnraum nur mit einer Zweckentfremdungsgenehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden.
Das Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) ist befristet bis zum 30.6.2013. Das ZwEWG ist in Zusammenhang mit Artikel 23 GO Rechtsgrundlage für die von der Landeshauptstadt München erlassene Zweckentfremdungssatzung. Die Zweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt München ist bis zum 31.12.2013 befristet. Eine Neuverabschiedung der Zweckentfremdungssatzung über den 31.12.2013 hinaus ist aber ohne den vorausgegangenen Gesetzesbeschluss über die Fortführung des ZwEWG nicht möglich.
Andreas Lotte
Beatrix Zurek
Irene Schmitt
Ulrike Boesser
Regina Salzmann
Heide Rieke
Oliver Belik
Christian Müller
Dr. Reinhard Bauer
Bettina Messinger
Stadtratsmitglieder
Weitere Bilder
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