Novellierung der Bade- und Bootsverordnung
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Nicht ungefährlich: Kajaks an der Reichenbachbrücke bei Hochwasser (Foto: SPD/cs) |
Antrag
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird gebeten, die Novellierung der Bade- und Bootverordnung von 1976 möglichst bald zur Beschlussfassung im Stadtrat einzubringen.
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- die Freigabe des Bereichs zwischen Braunauer Eisenbahnbrücke und 50 Meter südlich der Corneliusbrücke für Kajak- und Kanufahrer
- die Legalisierung des Surfens am Eisbach, der Wittelsbacher Brücke und der Reichenbachbrücke
- die Freigabe des Badens in der Innenstadt auf der östlichen Flussseite der Isar, nicht jedoch in der "kleinen Isar" (aus ökologischen Gründen)
- klare und allgemeinverständliche Formulierung, insbesondere mit Meterangaben an Gefahrenstellen und Hervorhebung der Gewässerstrecken, die zum Allgemeingebrauch freigegeben sind.
Begründung:
Seit 1976 hat sich die Isar in München durch ihre einzigartige Kombination aus Stadtnähe, Wasserqualität und Renaturierungsmaßnahmen zu einer attraktiven Bade- und Sportgelegenheit entwickelt. Dies gilt auch für andere Gewässer wie z.B. dem Eisbach, die inzwischen auch zu einer Touristenattraktion geworden sind.
Das geltende Recht aus dem Jahr 1976 ist an diese Entwicklungen anzupassen und im Interesse einer modernen Großstadtgesellschaft fortzuentwickeln. Sie enthält z.B. keinerlei Regelung für das Surfen (z.B. an der Reichenbachbrücke oder am Eisbach an der Prinzregentenstraße).
Die Freigabe des Badens und des Kanu- und Kajakfahrens sollte auf der Isarstrecke nördlich der Braunauer Eisenbahnbrücke erfolgen. Die organisierten Kajak- oder Kanufahrer können die Gefahren durch Strömung oder Flusseinbauten gut einschätzen.
Das Baden sollte im Innenstadtbereich auf der östlichen Flussseite der Isar ermöglicht werden. Die Gewässerstrecke der "kleinen Isar" ist aus ökologischen Gründen davon ausgenommen.
Die Systematik der Verordnung sollte zuerst die Gewässerstrecken enthalten, in denen die jeweils geregelte Tätigkeit erlaubt ist. Dann folgen die Verbotsregelungen. Dies bringt als politisches Signal eine grundsätzlich positive Haltung der Landeshauptstadt München zum Wassersport zum Ausdruck. Es dient auch der Verständlichkeit der Verordnung.
Mit dieser Konzeption wird sowohl dem Sport, dem Freizeit- und Erholungsbedürfnissen der Münchnerinnen und Münchner, dem Naturschutz und somit insgesamt dem vielzitierten "Münchner Lebensgefühl" Rechnung getragen.
Initiative:
Nikolaus Gradl
Stadtrat
Verena Dietl
Stadträtin
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