Erhöhter Regelsatz der Stadt München im SGB XII
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Christian Müller |
Antrag:
Wir bitten das Sozialreferat, zu prüfen:
- Kann ein durch die Kommune erhöhter Regelsatz ohne eigene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach geltender Rechtslage ausgezahlt werden? Auf welche Quellen stützt sich die Aussage?
- Welche Position hat der Freistaat Bayern in dieser Fragestellung bis heute bezogen?
- Welche Folge hätte die Auszahlung eines durch die Kommune erhöhten Regelsatzes (als freiwillige Leistung) für die Betroffenen (Anrechnung als Einkommen)?
- Wie hoch müsste nach Einschätzung des Sozialreferats ein bedarfsgerechter Regelsatz für München im SGB II und SGB XII sein?
Begründung:
Die Stadt München zahlt seit einigen Jahren einen erhöhten Regelsatz von 384.- € im SGB XII. Dieser wurde mit einem von der Stadt München eigens in Auftrag gegebenen Gutachten bestätigt und kann somit problemlos zugunsten der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ausbezahlt werden. Unstrittig ist dabei, dass der aktuelle neue Regelsatz von 374.- € (gültig seit 01.01.2012) für München zu niedrig ist.
Der Landkreis München will nunmehr einen erhöhten Regelsatz von 401.- €, als sogenannte freiwillige Leistung ohne eigene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) auszahlen.
Ziel ist, Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger in der Stadt München nicht schlechter zu stellen als im Landkreis. Des weiteren ist es für die Betroffenen wichtig, einen durch die Kommune erhöhten Regelsatz bei einer gesicherten Rechtsgrundlage auszuzahlen.
Christian Müller
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Verena Dietl
für Die Fraktion die Grünen-rosa Liste:
Siegfried Benker
Gülseren Demirel
Jutta Koller
Weitere Bilder
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