Kürzung des Zivildienstes
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Alexander Reissl |
ANTRAG
Der Stadtrat appelliert an den Bund, einen finanziellen Ausgleich für die zusätzlichen Kosten zu schaffen, die durch die geplante Kürzung des Zivildienstes von neun Monaten auf sechs Monate auf die Kostenträger, also auch auf die Gemeinden zukommen.
Begründung:
Die neue Bundesregierung will den Wehr- und somit auch den Zivildienst von neun auf sechs Monate herabsetzen. Dies hat zur Konsequenz, dass erhebliche Kosten und Mehrbelastungen auf die Wohlfahrtsverbände, Rettungsorganisationen und freien Träger und somit auch auf de-ren Kostenträger zukommen. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter beispielsweise nimmt ei-nen Zeitrum von drei Monaten ein, wenn nun der Zivildienst lediglich sechs Monate dauert, lohnt sich die Investition der Ausbildung für die Verbände nicht mehr. Durch eine erneute Re-duktion der Zivildienstdauer sehen viele Verbände kein adäquates Einsatzpotential mehr, im Rettungsdienst spricht man bereits von einem Ende für den Zivildienst. Dabei spielt nicht nur der personelle Faktor, sondern besonders der finanzielle Faktor, der somit auf die Kommunen abgewälzt wird, eine signifikante Rolle. Ein Zivildienstleistender kostet, gemäß Süddeutscher Zeitung jährlich etwa 6000 Euro, wobei eine niedrig qualifizierte Pflegehilfskraft schon das Sechsfache dieses Betrags in Anspruch nimmt. Diese Veränderung hat, wie weiter oben ge-nannt, auch Auswirkungen auf die kommunale Finanzlage. Folglich entstehen für Städte und Landkreise unausweichliche Mehrkosten, da die Zuständigkeit für die Versorgung auf diese transferiert werden.
Auf der anderen Seite ist zu erwarten, dass beim Bund der Aufwand für den Wehrdienst in der Bundeswehr abnimmt.
Aus diesem Grund wird der Bund aufgefordert, für diese Zusatzkosten einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.
gez.
Alexander Reissl
Stadtrat


