IV. Klimaschutz, Energie, Umwelt-, Natur und Verbraucherschutz
Klimaschutz als Querschnittsaufgabe
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die von allen städtischen Referaten und den städtischen Gesellschaften geleistet werden muss. Darüber hinaus gilt es, die in München ansässigen Betriebe und die Stadtgesellschaft in diese Arbeit einzubinden und das Bündnis „München für Klimaschutz“ in diesem Sinne weiter zu entwickeln.
München wird als Mitglied des europäischen Vereins Klimabündnis e.V. – Allianza del Clima - noch 2008 das Ziel, die CO2 Emissionen um 50% bis 2030 in Fünfjahresschritten zu reduzieren (Basisjahr 1990), beschließen.
Effiziente Energieerzeugung, Energieeinsparung und Förderung der Erneuerbarer Energien
Der Ausbau der Kraftwärmekopplung, die Nutzung Erneuerbarer Energie, Energieeinsparung und der Ausstieg aus der Atomenergie sind weiterhin die Schwerpunkte der Münchner Energiepolitik. · München wird die Spitzenposition als Bundeshauptstadt im Energiesparen verteidigen. · Die Sicherung der Stadtwerke in städtischer Hand ist die Voraussetzung für eine eigenständige kommunale Energiepolitik. Eine Veräußerung oder Teilveräußerung der Stadtwerke kommt nicht in Betracht. · Der Anteil Erneuerbarer Energie bei der Eigenstromerzeugung wird, wie im Gutachten des Ökoinstituts aufgezeigt, bis zum Jahr 2020 auf mindesten 20% gesteigert. Das Bündnis strebt an, den Anteil regenerativ erzeugter Energie früher zu erreichen. · Der hohe Anteil der Fernwärme an der Wärmeversorgung in München ist vorbildlich und wird weiter ausgebaut. Zusätzlich muss auch der Anteil der Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung ausgebaut werden vor allem durch Geothermie. · Das Bündnis setzt sich dafür ein, bei den SWM das Energiecontracting auszubauen. · Im Bündnis besteht Einigkeit, dass weiteren Beteiligungen der Stadtwerke München an Kohlekraftwerken nicht zugestimmt wird. Das gilt auch für einen eventuellen Ersatz für den bereits zugestandenen Leistungsanteil am Kraftwerk Herne V. · Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude pragmatisch geregelt wird. Das Bauzentrum und das RGU starten eine Offensive für Photovoltaikanlagen auf großen Dachflächen. · Es werden grundsätzlich nur noch hocheffiziente Geräte (A++) und Energiesparlampen bei der Stadt und den städtischen Gesellschaften angeschafft.
Energiesparendes Bauen und Sanieren
Bei allen städtischen Neubaumaßnahmen und Sanierungen wird die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 30 % unterschritten. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dies auch bei Neubaumaßnahmen und Sanierungen städtischer Gesellschaften zu erreichen. Entsprechende Regelungen werden in den ökologischen Kriterienkatalog für Grundstücksvergaben aufgenommen. Bei neuen Siedlungsgebieten wird der Passivhausstandard untersucht. Das städtische Energiesparförderprogramm wird von heute 4 Mio. € auf 10 Mio. € aufgestockt. Die Zuschussmodalitäten werden überarbeitet.
Energiekonzepte werden Teil von städtebaulichen Wettbewerben für neue Quartiere. Ein wichtiges Handlungsfeld wird die ökologische, insbesondere energiesparende Bauweise von Gewerbe- und Bürogebäuden werden. Um die Energiebilanz von Bauvorhaben insgesamt positiv zu entwickeln, wird auf ein effektives Recycling von Baumaterialien geachtet.
Natur- und Landschaftsschutz
Zur besseren Pflege der Naturschutzflächen und Landschaftsbestandteile in der Stadt wird mittelfristig ein Landschaftspflegeverband gegründet. Einheitliche Pflegestandards werden entwickelt und die einzelnen Akteure im Arten- und Biotopschutz besser vernetzt. Um ein Bewusstsein für die Bedeutung der Naturschutzgebiete und Biotope in der Stadt zu schaffen und die Einhaltung der Schutzregeln zu gewährleisten, werden ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte eingesetzt.
Die Belange des Naturschutzes werden in der Stadtverwaltung - auch personell - gestärkt. Bei der Überplanung städtischer Entwicklungsflächen müssen schutzwürdige Bereiche in den jeweiligen Bebauungsplänen berücksichtigt und gesichert werden. Ausgleichsflächen sollen möglichst vor Ort geschaffen werden. Die Umsetzung der Ausgleichsflächen muss innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung der Baumaßnahmen nachgewiesen werden. Zur Bedienung des Öko-Kontos werden im Stadtgebiet dezentral Flächen ausgewiesen, die über diese Maßnahme als Landschaftsraum entwickelt werden können.
Die Renaturierung und Wiederbelebung der Münchner Stadtbäche wird weitergeführt (Hachinger Bach). Die Wasserqualität der Würm wird weiter verbessert und der Würmgrünzug gestärkt.
Die hohe ökologische Qualität der städtischen Wälder wird gesichert.
Der Anteil der versiegelten Flächen in neuen Siedlungsgebieten soll reduziert werden. Des weiteren wird die aktive Entsiegelung fortgesetzt, z. B. durch die Fortschreibung des Münchner Entsiegelungsprogramms. Luftreinhaltung und Lärmreduzierung
Ziel ist es, die Luftschadstoff- und Lärmbelastung für die Münchner Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Nach Vorgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden Lärmaktionspläne für einen Fünfjahreszeitraum aufgestellt. Die Einhaltung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie wird angestrebt und die im Luftreinhalteplan beschlossenen Maßnahmen werden umgesetzt. Sollten durch die Einführung der Umweltzone im Herbst 2008 die EU-weiten Grenzwerte bis 2010 nicht eingehalten werden können, werden im Einklang mit anderen Städten in Deutschland, die Umweltzonen eingerichtet haben, die Beschränkungen auch auf EURO II-Fahrzeuge ausgedehnt.
Ernährung und Verbraucherschutz
Das Bündnis sieht in einer qualitativ hochwertigen ökologischen Ernährung in städtischen Einrichtungen eine Vorbildfunktion. Deshalb wird im Sinne der Biostadt München der Anteil ökologischer Lebensmittel in allen Kindertageseinrichtungen auf 50 % erhöht. Das Bündnis strebt an, dies auch auf freie Träger, Eltern-Kind-Initiativen und öffentliche Schulen zu übertragen. Der Frischkostanteil an den städtischen Kindertagesstätten soll erhöht werden. Ziel ist, den Anteil von ökologischen Lebensmitteln und von fair gehandelten Produkten im städtischen Einflussbereich zu erhöhen. Die weitgehende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Güter im ökologischen Landbau mit artgerechter Tierhaltung und ohne Gentechnik wird weitergeführt und auch bei Verpachtungen berücksichtigt. Die Stadt München unterstützt das „Bündnis für eine gentechnikfreie Zone Stadt und Landkreis“ und verzichtet in ihrem Hoheitsbereich auf die Verwendung gentechnisch veränderter Produkte.


