Gute Arbeit
30.12.2011: Arbeitnehmerüberlassung und befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadtverwaltung und den städtischen Beteiligungsgesellschaften
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Alexander Reissl |
Antrag:
1. Bei der Landeshauptstadt München und ihren Beteiligungsgesellschaften, auf alle Fälle bei den von der Stadt beherrschten, bleiben Leiharbeit und befristete Arbeitsverhältnisse die Ausnahme. Bei der Stadt und ihren Beteiligungsgesellschaften sind das Normalarbeitsverhältnis und Tarifverträge die Regel. Leiharbeit und befristete Beschäftigung ersetzen keine Regelarbeitsplätze.
2. Die Stadt und ihre Beteiligungsgesellschaften entwickeln einen Fahrplan, wie Leiharbeits-verhältnisse abgebaut und in Regelverhältnisse umgewandelt werden. In den Fällen, in denen Leiharbeit zur Abfederung von Spitzen erforderlich bleibt, sorgen Stadt und Beteiligungs-gesellschaften dafür, dass die Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer den gleichen Lohn nach angewandtem Tarifvertrag wie die festangestellten Tarifbeschäftigten bekommen.
Begründung:
Im Jahr 2010 waren in städtischen Beteiligungsgesellschaften und einzelnen Referaten der Stadtverwaltung insgesamt knapp 1.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschäftigt - der Großteil bei mucground Service Flughafen GmbH (358), Städtisches Klinikum München GmbH (224) und Münchenstift GmbH (98).
Trotz aller Anstrengungen ist es manchmal unumgänglich, von dem Instrument der Arbeitnehmer-überlassung Gebrauch zu machen. Die Situation eines Betriebs lässt bisweilen keine andere Möglichkeit zu, als auf die Möglichkeit des kurzfristigen Einsatzes von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zurückzugreifen.
Der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern soll aber die Ausnahme bleiben. Außerdem sollen die Menschen dann zu fairen Konditionen beschäftigt werden, die es ihnen auch ermöglichen, ihr Leben in München zu finanzieren. Die DGB-Gewerkschaften fordern seit vielen Jahren den „gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“.
Zwar gilt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Grundsatz „Equal Pay“, doch sind schlechtere Arbeitsbedingungen immer dann möglich, wenn sie in einem Tarifvertrag vorgesehen sind. Es genügt dabei, dass der individuelle Arbeitsvertrag formularmäßig auf diesen Tarifvertrag Bezug nimmt. Im Zeitarbeitsbereich gibt es im Wesentlichen drei Tarifverträge:
BZA mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen auf der Arbeitgeber- und DGB-Gewerkschaften auf der Arbeitnehmerseite. IGZ mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen auf der Arbeitgeber- und DGB-Gewerkschaften auf der Arbeitnehmerseite sowie AMP mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister auf der Arbeitgeberseite und der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen auf der Arbeitnehmerseite (CGZP) – nach BAG ist die Tariffähigkeit der CGZP jedoch nicht gegeben.
Alle genannten Tarifverträge sehen eine deutlich geringere Vergütung vor als der TVöD, teilweise weichen die Stundenlöhne bei den Kraftfahrern und Krankenschwestern um über 3 € nach unten ab.
Die Stadt München ist in punkto Lebensunterhalt, insbesondere bei den Mieten, eine der teuersten Großstädte bundesweit.
Die SPD setzt sich daher dafür ein, den gesetzlich formulierten Grundsatz „Equal Pay“ wirklich umzusetzen und zu verhindern, dass er durch Bezugnahmen von Arbeitsverträgen auf Zeitarbeitstarifverträge, die eine geringere Entlohnung ermöglichen, ausgehebelt wird und so zu einem Lippenbekenntnis wird.
Alexander Reissl
Fraktionsvorsitzender
Initiative:
Stadtrat Alexander Reissl, Stadtrat Helmut Schmid, Stadtrat Hans Dieter Kaplan, Stadträtin Dr. Ingrid Anker, Stadtrat Horst Lischka


