SPD fordert sofortige Inkraftsetzung des gesamten Luftreinhalteplans
28.09.2007: Freistaat hat sich bis heute Zeit gelassen, diese Beschlüsse in die gesetzlich wirksame Form zu gießen
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Barbara Scheuble-Schaefer |
Schon im Sommer 2004 hat der Münchner Stadtrat gegen die Stimmen der CSU einen Maßnahmenkatalog gegen Feinstaub beschlossen. Der Luftreinhalteplan enthielt schon damals u.a. das LKW-Transitverbot, Güterverteilzentren, Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, scharfe Grenzwerte für Hausfeuerstätten etc. Der Beschluss über die Umweltzone und zahlreiche Einzelmaßnahmen kam im Herbst 2006 dazu.
Bis heute hat sich der Freistaat Zeit gelassen, diese Beschlüsse in die gesetzlich wirksame Form zu gießen: die Verabschiedung der Maßnahmen als Aktionspläne. Nach der deutschen Gesetzeslage ist nur dies der Weg, beschränkende Maßnahmen wirksam zu erlassen.
Diese geltende Rechtslage scheint das Bundesverwaltungsgericht nun dahingehend aufgeweicht zu haben, dass München nicht mehr auf die langen Entscheidungswege des Freistaats zu warten braucht. Es ist allerdings verwunderlich, dass die Stadt dafür kritisiert wird, dass sie sich an die Rechtslage gehalten hat. Allerdings hat das Gericht die konkreten Maßnahmen mal wieder den Kommunen überlassen - und phantasievollerweise als Beispiel das Transitverbot genannt, das am Jahresende sowieso kommt. Am aktuellen Fahrplan wird sich also nichts ändern: Zu Jahresende tritt das LKW-Transitverbot in Kraft, in 2008 kommt - hoffentlich auf Basis eines einheitlichen Deutschen Städtetagsbeschlusses im Oktober - so schnell wie möglich die Umweltzone.
Dazu Sven Thanheiser, Umweltpolitischer Sprecher der SPD: "Der lange Katalog des Luftreinhalteplans wird längst abgearbeitet, auch wenn Medien und Gerichte nur über Umweltzone und LKW-Transitverbot sprechen. Die Stadt hatte ihre Hausaufgaben immer gemacht und wollte - wie es sich im Rechtsstaat gehört - nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die SPD fordert den Freistaat auf, den Münchner Luftreinhalteplan mitsamt der Umweltzone sofort zum Aktionsplan auszurufen."
Barbara Scheuble-Schaefer, Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates: "Es ist erfreulich, dass das Recht auf gesunde Luft ernst genommen wird. Aber bei aller Euphorie der Verkehrsfundis muss auch bedacht werden, dass von den harten Maßnahmen Menschen teilweise existenziell betroffen sein werden. Auch wenn München nun nicht mehr auf die CSU warten muss: Es gilt bei der Umsetzung aller Maßnahmen immer noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wir werden den Katalog nach Möglichkeit auch weiterhin im Konsensverfahren mit allen Betroffenen weiterentwickeln."


