Bundesverfassungsgericht beendet freihändige Vergabe von Sozialleistungen
09.02.2010: Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt den Nachhilfeunterricht, den das Bundesverfassungsgericht dem Bundes-Gesetzgeber gegeben hat.
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Brigitte Meier |
Er hat jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf und altersdifferenzierten Bedarf von Kindern unterlassen und damit Lebenschancen beeinträchtigt. Zudem hat er in wichtigen Bereichen wie dem Bildungswesen pauschale und freihändige Abzüge bei der Bedarfskalkulation vorgenommen. Der Bundes-Gesetzgeber hätte sich besser auf die bedarfsgerechte Ermittlung und Bemessung aller existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren konzentrieren sollen.
Brigitte Meier, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion:
"Es ist traurig, dass erst durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden musste, das auf Grund der nicht bedarfsgerechten Regelsätze im SGB II die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen vieltausendfach nachhaltig beeinträchtigt worden sind. Hinsichtlich der Höhe der Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II mahnen wir nach wie vor eine realitätsgerechte Bemessung nach dem tatsächlichen Bedarf an, der in der Landeshauptstadt München höher ist als anderswo."
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Ermittlung der Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungswidrig ist, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2010 im SGB II eine Härtefallregelung für laufende und unabweisbare besondere Bedarfe verankern. Bis dahin wird dieser besondere Bedarf auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zu Lasten des Bundes gewährt. Zudem muss er ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung einführen, welches ein menschenwürdiges Existenzminimums entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben sichert.


