Rathaus-SPD begrüßt Karlsruher Urteil zur Sonntagsruhe
02.12.2009: Ausdrücklich begrüßt die Münchner SPD-Stadtratsfraktion die Entscheidung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts, Ladenöffnungen an Sonntagen grundsätzlich zu verbieten.
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Alexander Reissl |
Das Gericht begründet seine Entscheidung, dass der Regelfall ein verkaufsfreier Sonntag sein müsse vor allem mit dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Familie. Der Schutz diene auch der persönlichen Erholung und Freizeitgestaltung, der Religionsausübung, der "Gestaltung der Teilhabe im Alltag einer gelebten Demokratie", der politischen Betätigung und dem Vereinsleben.
Die einst von Sozialdemokraten mühsam erkämpfte Sonntagsruhe ist eine der vielen Errungenschaften, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerschaft entscheidend verbessert haben.
Alexander Reissl, Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion:
"Die Sonntagsruhe soll nicht auf dem Altar der vermeintlichen Wirtschaftsliberalität und einer allumfassenden Ökonomisierung geopfert werden. Den Karlsruher Richtern ist für ihre gestrige Grundsatzentscheidung zu danken, schützt sie doch die Arbeitnehmerschaft und die Familien. Das Bundesverfassungsgericht legt also deutlich schärferer Kriterien als Maßstab an die verkaufsoffenen Sonntage an, als dies wohl in der Vergangenheit im Münchner Umland der Fall war. Daher muss jetzt ein besonderes Augenmerk auf die Kriterien für die Ausnahmen gelegt werden. Reines Shoppinginteresse von Käufern und Verkäufern reicht nun nicht mehr aus."


