SPD begrüßt Leipziger Entscheidung zum Verbot von Neonazi-Aufmärschen
26.06.2008: Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt ausdrücklich die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Rechtmäßigkeit der Strafrechtsverschärfung für Neonaziaufmärsche.
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Dr. Josef Assal |
Zugleich wurde damit das Verbot rechtsextremer Kundgebungen zum Todestag von Rudolf Heß in Wunsiedel bestätigt. Dies zeigt aber auch, dass das geltende Versammlungsrecht für einen wirksamen Schutz gegen die Aufmärsche der Rechten vollkommen ausreichen würde. Im Zuge der Diskussion um das neue bayerische Versammlungsrecht fordert die SPD-Stadtratsfraktion die Staatsregierung auf, den durch den Stadtrat modifizierten Entwurf des Kreisverwaltungsreferats München für eine Neufassung des Versammlungsrechts zu favorisieren. Dieser Entwurf wahrt die Rechte und Belange der Bürgerinnen und Bürger, er biete aber, gerade im Hinblick auf das gestrige Urteil, einen wirksamen Schutz gegen Aufmärsche und Kundgebungen der Neonazis. Die SPD und die Gewerkschaften wenden sich weiterhin gegen den Entwurf der Staatsregierung, der die Bürgerrechte über die Maßen einschränkt.
Dr. Josef Assal, Sprecher der SPD-Fraktion im Kreisverwaltungsausschuss:
"Die Leipziger Entscheidung rückt das Bild wieder gerade. Wenn die Rechten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit missbrauchen wollen, indem sie die Opfer der Hitler-Diktatur verhöhnt, müssen sie mit wirksamen rechtsstaatlichen Konsequenzen rechnen. Dieses Urteil ist eine Leitentscheidung und es zeigt, dass neonazistische Umtriebe schon bislang - und mit unserem Entwurf zum Versammlungsrecht noch besser - nachhaltig unterbunden werden können."


