Die Schwabinger 7
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Alexander Reissl |
Jetzt muss mal wieder München gerettet werden, zumindest Schwabing. Darunter geht es nicht. Immerhin geht es ja um Kultur, na ja vielleicht auch nur Subkultur, oder? Ist ja ne stadtbekannte Einrichtung die Kneipe Schwabinger 7 und Mamas Kebab Haus. In diesem war auch ich schon paar Mal. Kann also gar nicht mehr anders sein.
Hat doch tatsächlich jemand das Grundstück gekauft; nicht von der Stadt, einfach von einem privaten Vorbesitzer. Und da ist Baurecht drauf, deutlich mehr als heute mit den Nachkriegsprovisorien verwirklicht ist. Und seit Wochen kocht die Volksseele. Immerhin 200 haben vergangenen Freitag gegen Abriss und Neubau demonstriert. Ein zeitreicher Staatsminister erklärt sich zur Schutzmacht der Schwabinger 7. Und viele Populisten reehen sich ein, riskieren Koalitionskräche, es liegt ja nun nicht mehr an ihnen oder gar am Recht, sondern nur noch an den Uneinsichtigen.
Baurecht und Willkürverbot
Nur leider ist auf dem Grundstück ohne jeden Zweifel Baurecht. Und zwar genauso viel wie links und rechts daneben oder auf dem dahinter liegenden Nachbargrundstück. Also hat der Eigentümer und Bauherr das Recht, seinen Neubau links und rechts an die Nachbarhäuser anzubauen und bis zur Traufe die Lücke zu schließen. So ist in Deutschland nun einmal das Baurecht. Das ist der berühmte Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Der sagt, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einzufügen hat. So ist definiert, dass man auf seinem Grundstück bauen darf, was auf den benachbarten Grundstücken steht, nicht jedoch mehr. Und das ist ein Rechtsanspruch!
Hier stellt sich nicht die Frage, wer das Sagen hat, hier geht es um Rechte von Einzelnen. Die auch nicht von Wohlwollen oder Willkür einer Allgemeinheit abhängig sind. Auch der Stadtrat kann solche Rechte nicht entziehen. Theoretisch könnte er in Ausübung seiner Planungshoheit mittels Bebauungsplan Baurechte ändern. Aber eben nicht willkürlich für nur ein einziges Grundstück, dessen Nachbargrundstücke dicht bebaut sind.
SPD für Erhaltungssatzungen - immer gegen die Partei des Staatsministers
Eine Erhaltungssatzung kann ein brauchbares Instrument sein, um die Zusammensetzung einer Bevölkerung zu Schützen, aber nicht Kneipen. Ein Instrument des Baurechtes sit die Erhaltungssatzung nicht. Es gibt in vielen von Umwandlung und Veränderung bedrängten Münchner Vierteln Erhaltungssatzungen, immer gegen die Partei des genannten Staatsministers durchgesetzt (wie erst vor wenigen Tagen in Sendling, siehe unten). Und klar, auch für Schwabing ist der Einsatz einer Erhaltungssatzung zu prüfen.
Es wird also kommen, wie das Recht verlangt, der Eigentümer wird bauen. Vielleicht ein paar Kubikmeter umbauter Raum weniger als er sich vorstellt, aber im Grundsatz eben so wie seine Nachbarn auch schon durften; zu klären im Baugenehmigungsverfahren. Nur wer bereit und in der Lage wäre, dem Eigentümer das Grundstück abzukaufen – so er denn überhaupt verkaufen würde – kann den Neubau noch verhindern. Ist für manchen nicht befriedigend. Politiker sollten aber in solchen Fällen ehrlich sagen, wie die Sach- und Rechtslage ist und nicht so tun, als läge es nur am mangeldnen „guten“ Willen, das behauptete Ungemach zu verhindern.
Schon wieder gegen CSU und FDP: 22.900 Sendlinger Mieterinnen und Mieter werden durch Erhaltungssatzungen geschützt 26.05.11
SPD hilft 21.000 Mietern/innen mit Erhaltungssatzungen am Gärtnerplatz, in Untergiesing und in der Au gegen die Stimmen von CSU und FDP (13.04.11)
Sogar die ehemalige Grünen-Chefin von München gibt der SPD Recht und spricht von "Pseudoaktivismus"


