Qualitätssicherung bei privatwirtschaftlichen Kinderbetreuungseinrichtungen
05.09.2007: Anfrage. Eine privatwirtschaftliche Kinderbetreuungseinrichtung hat über Nacht die Türen geschlossen. Wie geht es weiter? Wie kann die Stadt vorbeugen?
Anfrage
Am Montag, 3. September 2007, standen Kinder, Eltern und eine Betreuerin vor verschlossenen Türen des Kinderhauses Keki in der Aberlestraße, nachdem ohne Vorankündigung die Betreiberin die Einrichtung geschlossen hatte. Betroffen sind 24 Krippen- und 12 Kindergartenplätze.
Die Landeshauptstadt musste nach dem BayKiBiG im Jahr 2006 die Einrichtung zulassen.
Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist diese Schließung dem Sozialreferat bekannt? Was wurde als Grund angegeben?
2. Wurde den Kindern, Eltern und Betreuern seitens der Stadt geholfen? Gab es zu dieser Hilfe eine rechtliche Verpflichtung?
3. Sind weitere Fälle bekannt geworden, in denen private Betreiber kurzfristig ihre Einrichtungen schlossen? Was wurde als Begründung angegeben?
4. Welche Möglichkeiten haben die Landeshauptstadt oder der Freistaat, eine Wiederholung eines solchen Vorgangs zu verhindern?
5. Gibt es in den Vereinbarungen zwischen der Stadt und privaten Betreibern der Kinderbetreuungseinrichtungen Klauseln, die die Wiederholung eines solchen Vorgangs verhindern können? Wenn nein: Werden solche Klauseln nachverhandelt?
Zur Begründung
Die Zuverlässigkeit einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen eine wichtige Voraussetzung für ihre Entwicklung bzw. Lebensplanung. Private Betreiber von Kindereinrichtungen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Deshalb sind eventuell bestehende Lücken im System der privaten Kinderbetreuung möglichst rasch zu schließen.


