Standard für neue Wohnformen im Heimgesetz festlegen
31.08.2007: Pflege und Betreuung muss auch in den neuen Wohnformen bestimmte Standards erfüllen.
Antrag
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der anstehenden Novellierung des neuen bayerischen Heimgesetzes über den bayerischen Städtetag darauf hinzuwirken, dass für die neuen Wohnformen für Pflegbedürftige und Demenzkranke fachliche Standards formuliert werden. Die Standards müssen den hygienischen und pflegerischen Anforderungen entsprechen wie auch den individuellen und spezifischen Bedürfnissen, die aufgrund einer dementiellen Erkrankung erforderlich sind, gerecht werden.
Begründung
Mit dem entstehen neuer Wohnformen für Pflegbedürftige und dementiell Erkrankte muss geklärt werden, welche Anforderungen und Standards zu erfüllen sind, um eine gute Pflege und eine möglichst individuell zugeschnittene Versorgung zu gewährleisten ist. Diese Anforderungen müssen in Expertenstandards im Rahmen des neuen Heimgesetzes formuliert.


