Umwandlungsverbot in Erhaltungssatzungsgebieten
17.08.2007: Damit langjährige Mieter nicht aus ihren Wohnungen vertreiben werden, sollen die Möglichkeiten des Umwandlungverbots von Miet- in Eigentumswohnungen geprüft werden.
Antrag
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten dem Stadtrat darzulegen, welche Chancen sich durch ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten für die angestammte Wohnbevölkerung ergeben und welche Voraussetzungen für ein Umwandlungsverbot erfüllt sein müssen.
Begründung
Um dem Umwandlungsdruck von Mietwohnungen entgegenzuwirken, hat die Stadt Gebiete meist innerhalb des Mittleren Ringes ausgewiesen, in denen eine Erhaltungssatzung gilt. Derzeit wohnen in diesen Gebieten ca. 170.000 Münchnerinnen und Münchner. Durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes bzw. die Vorlage einer Abwendungserklärung konnten in besonderen Fällen Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust bezahlbaren Wohnraums geschützt werden. Allerdings ist dies nicht in allen Fällen möglich, wie die jüngsten Beispiele an der Isartalstraße zeigen. Seit 2004 ist es den Ländern möglich, Umwandlungsverbote für die Dauer von jeweils 5 Jahren zu erlassen und über eine Verordnung zu regeln. Diese Chance sollte für die Stadt München genutzt werden.


