Dienstrechtsreform in Bayern
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Christian Amlong |
Antrag
Die Stadtverwaltung wird gebeten, dem Stadtrat die wesentlichen Inhalte und die Auswirkungen des Gesetzes zum „Neuen Dienstrecht in Bayern“ auf die Landeshauptstadt München und ihre Beschäftigten darzustellen.
Begründung
Der bayerische Landtag hat am 14.07.2010 das Gesetz zur Neuordnung des Dienstrechts beschlossen. Wesentliche Inhalte sind eine Neuorganisation des Laufbahnrechts mit dem Wegfall der bisherigen Laufbahngruppen, Fortbildungsinstrumente wie die modulare Qualifizierung oder die Ausbildungsqualifizierung, die Heraufsetzung des Pensionsalters auf 67Jahre oder die versorgungsrechtliche Gleichstellung von Beamtinnen und Beamte in Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Landeshauptstadt München ist Dienstherrin für über 10.300 Beamtinnen und Beamte. Dem Stadtrat der Landeshauptstadt München sind deshalb die wesentlichen Inhalte dieses umfangreichen Gesetzes und ihre Folgewirkungen darzustellen. Dabei ist auch auf mögliche Handlungsoptionen für die Landeshauptstadt München als fortschrittliche Dienstherrin einzugehen.
gez.
Christian Amlong
Irene Schmitt
Stadtratsmitglieder


