Parkausweise für Faschingsgesellschaften
Antrag:
Münchner Faschingsgesellschaften werden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für die Münchner Parkraumbewirtschaftung ausgestellt. Diese gelten jeweils vom 5. Januar bis Faschingsdienstag für Fahrzeuge, die für die Auftritte der Gesellschaften genutzt werden.
Begründung:
Die Faschingsgesellschaften prägen mit ihren Auftritten auf Bällen und im Freien den Münchner Fasching. Mit der Ausbreitung der Parkraumbewirtschaftung ist für diese Gesellschaften eine neue Kostenart entstanden. Die Faschingsgesellschaften sind darauf angewiesen, mit ihren Auftritten den Aufwand zu erwirtschaften, Gewinne oder auch nur Gehälter werden dabei nicht verdient, die Gesellschaften arbeiten ehrenamtlich.
gez.
Alexander Reissl
Ulrike Boesser
Verena Dietl
Christian Müller
Stadträtinnen und Stadträte der SPD-Fraktion


