EuGH-Urteil: Grundstücksvergaben entbürokratisieren
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Claudia Tausend |
Antrag:
Die Vergabe städtischer Grundstücke, die gemäß den Vorgaben eines städtebaulichen Vertrages entwickelt werden, erfolgt wieder nach dem gleichen Verfahren wie vor dem Erlass des "OLG-Düsseldorf-Urteils" vom September 2007. Auflagen wie städtebauliche Vorgaben oder solche, die sich aus dem städtischen Wohnungsbauprogramm ergeben, werden wieder durch ein Optionsmodell gesichert, das Vergaberecht findet ab sofort keine Anwendung mehr.
Begründung:
In einer Vorabentscheidung vom 25. März zum Urteil des OLG Düsseldorf in der Rechtssache Müller gegen Stadt Wildeshausen hat der EuGH klar gestellt, dass städtebauliche Auflagen bei der Vergabe öffentlicher Grundstücke nicht automatisch "öffentliche Bauaufträge" darstellen. Daher kann künftig auf umfassende rechtliche Prüfung und langwierige Ausschreibungsverfahren verzichtet werden.
gez.
Alexander Reissl
Claudia Tausend
Ulrike Boesser
Kommunen erleichtert über Urteil aus Luxemburg (FAZ, 29.03.2010)
Link zum EuGH-Urteil vom 25.03.2010 - Az. C-451/08


