Individuellen Anspruch auf barrierefreien Schulbesuch ermöglichen
ANTRAG
Das Schul- und Kultusreferat wird beauftragt, ein Konzept für behindertengerechten Umbau der Schulen Zug um Zug zu entwickeln. Dieses Konzept schließt die Unterstützung der Betroffenen bei der Geltendmachung individueller Ansprüche ein (z.B. Eingliederungshilfe nach SGB XII).
Begründung:
Nach Art. 9 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 ist die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang auch zu Schulen zu ermöglichen.
Art. 24 des Übereinkommens enthält zudem die Verpflichtung, für Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung zu leisten, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern. Außerdem müssen in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld angeboten werden, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
Bauliche Maßnahmen und die Hilfestellung bei der Geltendmachung individueller Ansprüche wären geeignete Instrumente zur konkreten Umsetzung dieser Verpflichtungen.
gez.
Beatrix Zurek
Birgit Volk
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Christian Müller
Dr. Reinhard Bauer
Stadträtinnen und Stadträte der SPD-Fraktion


