Ablehnung von Anträgen auf eine Pflegestufe
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Dr. Söllner-Schaar |
Anfrage
Immer öfter wird von hilfsbedürftigen Menschen mitgeteilt, dass ihr Antrag auf eine Pflegestufe bzw. eine Höherstufung der Pflegestufe durch die Pflegeversicherung abgelehnt wird. Bei der Ab-lehnung werden Antragsteller auf die Möglichkeit hingewiesen, stattdessen bei der Stadt Grundsicherung zu beantragen.
Als mögliche Folgen ist zu befürchten, dass von den Betroffenen vermehrt städtische Mittel für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung beantragt und beansprucht werden. Dadurch kann sich eine Verlagerung des Aufwands von den Pflegeversicherungen auf den städtischen Haushalt ergeben, der nicht gegenfinanziert ist. Deswegen werden folgende Fragen gestellt:
1. Gibt es Veröffentlichungen der Kostenträger über die abgelehnten Anträge auf Anerken-nung oder Veränderung der Pflegestufe im zeitlichen Verlauf?
2. Ist in den städtischen Beratungsstellen oder bei denen des VdK ein erhöhter Beratungsbedarf wegen abgelehnter Pflegestufe festzustellen?
3. Kam es gleichzeitig zu einer Zunahme der Antragstellung zur "Hilfe zur Pflege" bzw. "Hilfe zur Weiterführung des Haushalts" bei der Kommune?
4. Stiegen deswegen die Anträge auf Grundsicherung?
gez.
Dr. Constanze Söllner-Schaar
Stadträtin
Dr. Reinhard Bauer
Stadtrat
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