Experten-Hearing zur Anonymen Geburt und zur Babyklappe
11.02.2010: Aus juristischen Gründen kann und will das Städtische Klinikum (StKM) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht anweisen, Anonyme Geburten durchzuführen. Jede(r) an einer solchen Geburt Beteiligte kann sich schlimmstenfalls strafbar machen. Anlass genug für die Rathaus-SPD, die umstrittenen Themen Anonyme Geburt und Babyklappe möglichst bald in einer Expertenrunde zu diskutieren.
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Dr. Ingrid Anker |
Antrag
Die Fachstelle Frau und Gesundheit des Gesundheitsreferates (RGU) organisiert ein Hearing zum Thema "Pro und Contra der Anonymen Geburt sowie der Babyklappe". Neben städtischen Stellen sollen auch unabhängige Einrichtungen sowie Expertinnen und Experten eingeladen werden. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung werden in die anstehende Beschlussvorlage anlässlich des Dringlichkeitsantrages Anonyme Geburt im städtischen Klinikum München erhalten! vom 11. Februar 2010 zur Entscheidung eingearbeitet.
Begründung:
Durch die Entscheidung des Städtischen Klinikums, aus juristischen Gründen keine Anonymen Geburten mehr durchzuführen, ist erneut die Pro- und Contra-Diskussion zu diesem Thema aufgeflammt. Anonyme Geburten sind in Deutschland nach wie vor rechtlich nicht geregelt. Inhalte des vorgeschlagenen Hearings sollen u.a. sein:
- Abwägung der Konfliktsituation der betroffenen Frau und deren Recht auf Selbstbestimmung gegen das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft
- Erfahrungen mit und Bewertung von Entbindungen mit anschließender Freigabe zur Adoption als Alternative zur Anonymen Geburt
- Erfahrungen mit und Bewertung der Babyklappe
- Werden schwangere Frauen in extremen Konfliktsituationen durch das Angebot der Anonymen Geburt tatsächlich erreicht und
- welche vorgeburtlichen Unterstützungsangebote für Frauen in Konfliktsituationen existieren in München?
Klinikum Schwabing fürchtet rechtliche Probleme (Samstagsblatt,18.02.10)
Babyklappe und anonyme Geburt: (K)ein Modell für die Zukunft?
(Bayern 2, IQ - Wissenschaft und Forschung, 26.01.2010) - direkt zum BR-Podcast
aktuelles Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend (4.2.2010)
Streitfall Strafrecht: Anonyme Geburt und Babyklappe als Sonderfälle der Personenstandsfälschung gem. § 169 StGB
"Anonyme Geburten erfolgen ohne Rechtsgrundlage, sind objektiv rechtswidrig. Vor diesem Hintergrund ist das in Anspruch genommene Betreuungspersonal u. a. dem Verdacht, Straftaten zu unterstützen oder gar Ermittlungsverfahren ausgesetzt." Dr. jur. Marlis Hübner, Bundesärztekammer, 2008
Initiative:
Dr. Ingrid Anker
Stadträtin
Monika Renner
Stadträtin
Klaus-Peter Rupp
Stadtrat
Ingo Mittermaier
Stadtrat
Michael Leonhart
Stadtrat
Dr.Inci Sieber
Stadträtin


