Wirksamkeit in der Jugendhilfe
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Christian Müller |
Antrag:
Das Sozialreferat wird beauftragt, bei der Finanzierung insbesondere von Pflichtleistungen der Jugendhilfe in verstärktem Maß fachlich begründete Elemente von Wirksamkeitsanalyse und -steuerung einzusetzen. Dazu sollen Schnittstellen zu anderen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen genauer beschrieben, Statistiken verbessert und Förderinstrumente flexibilisiert werden. Die freien Träger sollen in geeigneter Weise einbezogen und in ein Qualitätsmanagement eingebunden werden.
Begründung:
In den Bereichen, in denen die Stadt mit einem hohen finanziellen Einsatz benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt, gerät die Leistungsfähigkeit der Kommune an ihre Grenzen. Dabei steigen die sozialen Bedarfe weiter an. Daher ist es notwendig, die Hilfen noch mehr zielgerichtet und flexibel einzusetzen.
gez.
Christian Müller
Brigitte Meier
Verena Dietl


