Maßnahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Eingliederungsförderung verlängern
06.08.2009: Die 2007 eingeführten Leistungen zur Beschäftigungsförderung sollen bedarfsgerecht verlängert werden.
Antrag:
Die Landeshauptstadt München wirkt zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden gegenüber der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit darauf hin, dass den Betroffenen die Instrumente der Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II dauerhaft zur Verfügung stehen. Dies erfordert eine langfristige und ausreichende Ausstattung des Eingliederungstitels bei den Arbeitsgemeinschaften für Beschäftigung (ARGEN) zur Finanzierung der bisherigen in München geschaffenen BEZ-Stellen. Dabei soll auch die Möglichkeit eröffnet bleiben, neue Stellen zu schaffen.
Begründung:
Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung des SGB II - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive" wurden zum 01.10.2007 im SGB II Leistungen zur Beschäftigungsförderung (BEZ) eingeführt. Beim Beschäftigungszuschuss zur Beschäftigungsförderung trägt die ARGE 75 % der Kosten, die übrigen 25 % werden in Form eingesparter Unterkunftskosten als kommunaler Beitrag erbracht. Dadurch haben wir eine vollständige Abdeckung erreicht. Deshalb konnten diese bundesrechtlichen Instrumente in München besonders erfolgreich implementiert werden. Allein hier wurden bisher 350 Stellen geschaffen.
Die Stellenhaberinnen und - inhaber können davon wegen der gesetzlichen Befristung der Förderungsdauer allerdings zunächst nur 24 Monate profitieren. Der Beschäftigungszuschuss wird nämlich nur bis zu 24 Monaten mit der Option auf unbefristete Verlängerung erbracht, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb weiterer 24 Monate nicht möglich ist. Die begleitende Qualifizierung wird sogar nur bis zu zwölf Monaten je Arbeitnehmer gefördert.
Wegen dieser Befristungsvorgaben laufen die ersten Maßnahmen Ende 2009 aus. Als Konsequenz einer Nichtverlängerung droht die Arbeitslosigkeit mit allen finanziellen Folgelasten für die zuständigen Träger der Leistungen nach dem SGB II. Während des Bezugs des BEZ haben die Betroffenen dagegen nur einen Anspruch auf aufzahlende SGB-II-Leistungen. Die BEZ-Maßnahmen sind folglich für die kommunalen Träger die günstigere Leistungsvariante und ermöglichen den Betroffenen ein Stück Teilhabe am Arbeitsleben. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Instrumente nach § 16e SGB II außerordentlich geeignet sind, die Betroffenen zu stabilisieren und ihnen wieder ein Stück Teilhabe gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Damit die Träger des zweiten Arbeitsmarktes weiterhin aktiv Stellen schaffen und bestehende Stellen verlängern können, ist aus unserer Sicht die Verlängerung der Qualifizierungs- und Betreuungspauschale auf 24 Monate dringend angebracht.
In München müsste der Eingliederungstitel für Folgemaßnahmen zur dauerhafte Finanzierung von 350 Stellen und die Schaffung von jährlich 50 Stellen zusätzlich entsprechend erhöht werden. Nach den bisherigen Erfahrungen ist von einer Fluktuation von 10% (Langzeitkrankheit, Rente, Vermittlung) auszugehen. Das heißt, jährlich könnten ca. 85 Stellen neu und dauerhaft maximal 100 Stellen geschaffen werden.
gez.Brigitte Meier, Stadträtin
gez.Andreas Lotte, Stadtrat
gez.Dr. Constanze Söllner-Schaar, Stadträtin


