Vorteile von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16d SGB II gegenüber Mehraufwandsentschädigungenu
06.08.2009: Win-win-Situation schaffen: Autonomie der Betroffenen stärken und den kommunalen Haushalt entlasten
ANFRAGE :
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten bei der Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung nach § 16d Satz 2 SGB II zuzüglich zum Arbeitslosengeld II einen Mehraufwand i. H. v. 1,25 € pro Stunde erstattet. Zusätzlich werden bei der Sicherung des Lebensunterhaltes die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung erbracht. Aus kommunaler Sicht kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung hinzu.
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d Satz 1 SGB II begründen hingegen nicht nur reguläre Arbeitsverhältnisse, auf die die üblichen sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen Anwendung finden. Das erhöhte Einkommen kann auch dazu führen, dass die betroffenen Menschen wieder eher in der Lage sind, die Kosten für Unterkunft und Heizung selbst zu bestreiten.
Das könnte ihre Autonomie stärken und als "win-win-Situation" den kommunalen Haushalt entlasten. Die Kosten der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante werden von der Bundesagentur übernommen.
Wir bitte in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wäre die Umwandlung von Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung in Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16d Satz 1 SGB II für die Landeshauptstadt München mit Einspareffekten verbunden, insbesondere bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung?
2. Wenn ja, können diese Einspareffekte ungefähr beziffert werden?
gez.Brigitte Meier, Stadträtin
gez. Andreas Lotte, Stadtrat
gez.Constanze Söllner-Schaar, Stadträtin


