Wirtschaftsmotor München
22.10.2008: München baut seine Vorreiterstellung als führender Wirtschaftsstandort aus. Dazu soll u.a. die Stelle eines sog. "Einheitlichen Ansprechpartners" im RAW angesiedelt werden.
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Helmut Schmid |
Antrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung der EU Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt) zu schaffen. Das Direktorium soll die gesamtstädtische Koordination bei der Einrichtung des "Einheitlichen Ansprechpartners" übernehmen, insbesondere bei den notwendigen IT-Prozessen und bei der Überprüfung der einschlägigen Rechtsnormen.
Diese Stelle des "Einheitlichen Ansprechpartners" soll im RAW angesiedelt werden und Unternehmen vom Start an bis zu einer evt. Unternehmensauflösung begleiten. Die neben dem RAW betroffenen Referate sind dabei einzubinden und ein Interessenausgleich sicherzustellen. Die dafür erforderlichen Sach- und Personalressourcen sind bereitzustellen.
Begründung:
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie sieht einen "Einheitlichen Ansprechpartner" für Dienstleistungserbringer auf Länderebene vor. Am 13.10.08 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften (16/10493) vorgelegt. Der "Einheitliche Ansprechpartner" ist für die Abwicklung von sämtlichen Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit verantwortlich. Die Aufgaben umfassen u.a. die Entgegennahme aller Anträge, Anfragen usw. und entsprechende Weiterleitung dieser; die gesamte Verfahrenskorrespondenz, die Unterstützung und Beratung der Unternehmen, eine Mittlerfunktion, die Information der Unternehmen über den Verfahrensstand und die Verantwortlichkeit für eine zügige Verfahrensabwicklung.
Bei der konkreten Umsetzung sind die Kommunen die "geborenen" Ansprechpartner. Zahlreiche Untersuchungen belegen dies eindrucksvoll. Das renommierte Deutsche Institut für Urbanistik geht davon aus, dass 69% aller Fälle in der Zuständigkeit der Kommunen liegen. Der bisherige Ministerpräsident Günther Beckstein hat in Aussicht gestellt, dass zumindest die Großstädte die Aufgabe des "Einheitlichen Ansprechpartners" übertragen bekommen.
Diesen Argumenten kann und wird sich das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht verschließen. Eine Umsetzung der Richtlinie ist ohne einen Ansprechpartner in der Kommune weder sinnvoll noch praktikabel.
gez. Alexander Reissl, Fraktionsvorsitzender
Helmut Schmid, Stadtrat
Andreas Lotte, Stadtrat


