Wie weiter mit der ARGE?
30.01.2008: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Zukunft der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung. Gemeinsamer Antrag SPD und Grüne
ANTRAG
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes - Wie weiter mit der ARGE (Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung)?
1. Die Landeshauptstadt München bekräftigt, dass das Modell der Münchner ARGE - nach Anfangsschwierigkeiten - erfolgreich gearbeitet hat. Diese Bekräftigung soll insbesondere gegenüber den MitarbeiterInnen der ARGE deutlich gemacht werden.
2. Das Sozialreferat und der Oberbürgermeister werden beauftragt, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schnellstmöglich dafür einzutreten, dass im Rahmen der jetzt anstehenden Diskussionen um eine verfassungskonforme Ausgestaltung der ARGEn folgende Inhalte berücksichtigt werden:
a. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bis Ende 2010 Zeit gegeben hat, um eine Neuregelung zu finden, besteht kein Grund zur Eile. Die Anfangsschwierigkeiten, die auch aus den oft übereilten Regelungen von Hartz IV entstanden, dürfen sich nicht wiederholen.
b. Auch weiterhin soll Leistungsgewährung, Arbeitsförderung und soziale Betreuung aus einem Guss möglich sein und vor Ort in München gesteuert werden können. Die interdiszilinäre Vernetzung muss erhalten bleiben. c. Die Einbettung in die lokalen Netzwerke von Behörden, Unternehmen, freien Trägern sowie den AFI-MBQ-Projekten muss erhalten bleiben. d. Es müssen sowohl die Erfahrungen der Kommune als auch der Arbeitsagentur einfließen können.
e. Ein Zugriff auf die überregionalen Vermittlungsmöglichkeiten der Bundesagentur muss möglich bleiben.
3. Anders als eine getrennte Aufgabenwahrnehmung, wie sie derzeit auf Bundesebene diskutiert wird, strebt die LHM auch für die Zukunft eine Kooperation, analog der bisherigen Praxis der ARGE für Beschäftigung an.
4. Das Sozialreferat und der Oberbürgermeister werden beauftragt, sich für eine Neuregelung stark zu machen, die den Einfluss der Landeshauptstadt sowie den vollen Kostenersatz durch den Bund sichert.
Begründung
:Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. 12. 2007 wurde die derzeitige Mischverwaltung von Bund und Kommune in den ARGEn für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. 12. 2010 Zeit, eine Neuregelung zu treffen.
Sofort begann eine intensive Debatte, wie diese Neugestaltung aussehen könnte. Von Seiten des Bundes wurde vor allem eine getrennte Aufgabenwahrnehmung ins Spiel gebracht. Dies würde bedeuten, dass so gut wie jedeR Kunde/Kundin der ARGE zwei völlig voneinander getrennte Leistungskreise hätte. Das Ziel, Leistungen aus einer Hand zu geben, wäre hinfällig.
Es ist objektiv nachprüfbar, dass die Münchner ARGE - nach einer Reihe von Anfangsschwierigkeiten - hervorragend gearbeitet hat und erfolgreich Arbeitssuchende in den 1. Arbeitsmarkt oder soziale Maßnahmen integrieren konnte. Wichtig für dieses erfolgreiche Arbeiten war zum einen die Koordination von Bundesagentur und Sozialverwaltung der Stadt München, zum anderen aber vor allem die erheblichen Leistungen der LHM sowie die gute regionale Vernetzung und Kenntnis der ARGE München.
Jetzt macht sich der Eindruck breit, dass von Seiten des Bundes eine schnelle Lösung gesucht wird, vor allem weil die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht von Landkreisen eingereicht wurde, wo das Zusammenarbeiten der ARGE nicht funktioniert hat und auch nicht gewünscht wurde. Von Seiten dieser Landkreise wird vor allem eine reine Aufgabenwahrnehmung durch den Bund gewünscht.
Dies wollen wir für München nicht.
SPD und Grüne wollen mit diesen Antrag deutlich machen, dass sie eine Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommune in München wünschen.
Dies dürfte in den meisten großen Kommunen, wo die ARGEn gut gearbeitet haben so gesehen werden. Deshalb wäre es sinnvoll, mit diesen gemeinsam eine entsprechende Initiative zu starten.
Ziel dieses Antrages ist es auch, den MitarbeiterInnen der ARGE deutlich zu machen, dass ihre Arbeit geschätzt und auch weiter gebraucht wird. Ängste der MitarbeiterInnen sind aus Sicht der AntragstellerInnen nicht begründet.


