Änderung der Friedhofsatzung
29.01.2008: Keine Diskriminierung! Auch im Tod nicht.
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Michael Leonhart |
Antrag
Die Friedhofsatzung wird in § 20 (Beisetzung in Familiengrabstätten), Abs. 2, Satz 2 wie folgt geändert: Die Bestattung von anderen Verstorbenen (z.B. Verlobte, Verpartnerte, Lebensgefährten und Pflegkinder) ist von der Friedhofsverwaltung zu genehmigen, wenn der/die Verstorbene zu Lebzeiten seinen/ihren Willen erklärt oder die nach Art. 15 BestG Verpflichteten und der/die nach § 20 Abs. 2, Satz 1 Berechtigte einverstanden sind.
Begründung
Bislang kann die Friedhofsverwaltung bei Einverständnis der Betroffenen die Bestattung in Familiengräbern auch für nicht verwandte "andere Verstorbene" zulassen. Angesichts des gestiegenen Bedarfs und der Aufwertung nicht-verwandtschaftlicher Lebensbeziehungen (eingetragene Partnerschaften, Patchwork-Familien etc.) sollte es den Grabnutzern grundsätzlich überlassen bleiben, mit welchen ihnen nahestehenden Menschen sie ihre letzte Ruhe verbringen wollen. Deshalb ist die "Kann-" durch eine "Ist-Bestimmung" zu ersetzen.


